Tätigkeitsbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwälte


Als zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten und vertreten wir Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen.


Unsere Rechts- und Fachanwälte sind erfahrene Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen und Schwerpunkten. Durch unsere Spezialisierungen und regelmäßigen Fortbildungen profitieren unsere Mandanten von einem hohen Maß an Kompetenz, Erfahrung und Praxis. In rechtsgebietsübergreifenden Fragestellungen arbeiten wir als eingespieltes Team, um Sie bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

 

Aufgrund der zusätzlichen Qualifizierungen im steuerlichen Bereich können wir Sie in allen Mandaten, in denen es um Fragen des Zusammenwirkens von Recht und Steuern geht, umfangreich unterstützen.


Die zentralen Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwälte sind:

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht 
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Pferde- und Tierrecht
  • privates Bauvertragsrecht
  • Reiserecht
  • Steuerrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
  • Inkasso und Forderungsmanagement
     

Rechtsgebietsübergreifend:

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgen im familiären Bereich
  • komplexe Bauprojekte
  • Verkauf und Kauf von Unternehmen

Notare


Unsere Notare bieten das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeiten an.


Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Zum Notar, bzw. zur Notarin werden nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestellt, die besondere Qualifikationen und Berufserfahrungen aufweisen. 


Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Der Notar steht allen Beteiligten als neutraler und verschwiegener Berater in Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.


Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.




Zu den Tätigkeitsbereichen der Notare gehören z.B.:


  • Grundstücksübertragungen, sonstige Grundstücks- und Immobiliengeschäfte
    Grundstückskaufverträge (z.B. Hauskauf, Wohnungskauf), Schenkung von Grundstücken, Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden
  • Erbrecht und Vorsorge
    Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen (Aufteilung des Erbes), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachfolgeregelungen im privaten und betrieblichen Bereich 
  • Gesellschaftsrecht
    Gesellschaftsgründungen, Registeranmeldungen, Unternehmensübertragungen, Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen, Umwandlungen
  • Familienrecht
    Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsregelungen, Adoptionen
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